Unterstützung bei
Vorfällen von Diskriminierung
von Personen mit
Sinti oder Roma Hintergrund
Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) ist ein gemeinnütziger Verein,der im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Menschen in Fällen vonDiskriminierung aufgrund ihrer Behinderung, ihres Geschlechtes, ihrer ethnischenZuschreibung oder sexuellen Orientierung berät und unterstützt. Wir streben über diestrategische Begleitung von Diskriminierungsklagen an solche Vorkommnisse, die eine ganzeGruppe von Personen betreffen, nachhaltig zu bearbeiten.Obwohl dem BUG bekannt ist, dass Menschen, die sich der Sinti oder Roma Communityzugehörig fühlen von Diskriminierung betroffen sind, hat es bislang keine Klagen gegeben beidenen der oder die Betroffene ihre Zugehörigkeit zur Gruppe der Sinti oder Roma offengemacht haben. Hierdurch bleibt das Problem von Ausgrenzung und Diskriminierung dieserPersonengruppe weitgehend verborgen und wird in der Folge kaum nachhaltig bearbeitet.Das BUG hat sich in seiner dritten Planungsphase und aufgrund einer Analyse dergegenwärtigen Potentiale in Deutschland dazu entschieden gezielt Menschen mit einem Sintioder Roma Hintergrund bei Diskriminierungsklagen zu unterstützen.Wenn Sie - wie im Folgenden beschrieben - in den letzten zwei Monaten diskriminiertworden sind und Sie erwägen eine Klage im Rahmen des AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes einzureichen, können sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.1. Diskriminierungssituationena. Ethnische Diskriminierung beim Zugang zu FreizeiteinrichtungenWenn Ihnen wegen einer ethnischen Zuschreibung als Sinti oder Roma der Zugang zu einemClub verwehrt worden ist, könnte es sich um eine ethnische Diskriminierung handeln.Gleiches gilt wenn Ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit der Vertrag bei einem Fitness Clubverweigert wurde.b. Diskriminierung beim Zugang zu WohnraumWurde Ihnen - obwohl sie wissen, dass eine Wohnung noch nicht vermietet ist – vomVermieter ein Besichtigungstermin verwehrt? Haben Sie bei der Suche nach einer Wohnungeiner Ablehnung erlebt, die möglicherweise mit ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Sinti oderRoma zu tun hatte? Auch dies stellt möglicherweise eine Diskriminierung dar, die Sie nichtakzeptieren müssen.2. Voraussetzungen die erfüllt sein sollten, um eine Voraussetzungen Klage zu führenEs macht nur Sinn eine Klage vor Gericht zu führen, wenn die von ihnen erlebte Situationauch eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellt.Dies ist für Nicht-Juristen schwierig einzuschätzen. Lassen Sie sich daher von einerAntidiskriminierungsstelle beraten, um dies einschätzen zu können.Außerdem sollten Sie Indizien nachweisen können, die auf eine Diskriminierung schließenlassen. Eine rassistische Äußerung, die von einem Zeugen gehört wurde oder einediskriminierende Formulierung in einem Brief oder einer e-mail können solche Indizien sein.Eine Klage zu führen ist langwierig und ein Erfolg ist nicht garantiert. Wenn Sie sich für eineKlage entscheiden, sollten Sie dies mit Ausdauer und Geduld angehen. Wird die Klagegewonnen, kann dies sehr positive Auswirkungen haben auf andere Personen, diegleichermaßen von solchen Formen von Diskriminierung betroffen sind.3. Welche Unterstützung kann das BUG anbieten?Nach einer umfassenden Analyse, der von Ihnen erlebten Diskriminierungssituation, kann dasBUG Ihnen möglicherweise die folgende Unterstützung anbieten:a) Das BUG verfügt über Kontakte zu Anwält_innen, die über gute Kenntnisse des AGGverfügen. Auf ein/e im Bereich Diskriminierung spezialisierte/n Anwält_in könnenwir daher hinweisen. Sollte das BUG eine Beistandschaft anbieten, sind dieseAnwält_innen in der Regel bereit eng mit dem BUG zu kooperieren.b) Das BUG hat außerdem die nötige Voraussetzung, um nach § 23 des AGG eineBeistandschaft anzubieten. Dies bedeutet, dass der Verein Sie neben der/m Anwält_inim Klageweg begleiten kann. Das BUG übernimmt dann eine intensive undstrategische Begleitung Ihrer Klage. Dies beinhaltet die Erstellung von Schriftsätzenan das Gericht, Netzwerkarbeit mit anderen relevanten Institutionen oder Verbänden,Pressearbeit und hält Sie als Kläger_in außerdem regelmäßig über die Entwicklung der Klage auf dem Laufenden.Eine Klage zu führen kostet Geld. Verfügt der/die Kläger_in über eineRechtschutzversicherung können hierüber alle Kosten abgedeckt werden. Steht eine solchenicht zur Verfügung und der/die Kläger_in verfügt über kein ausreichendes Einkommen, kannProzesskostenhilfe beantragt werden. Wird diese jedoch nicht gewährt, kann das BUG helfeneine Kostenabdeckung zu suchen oder möglicherweise nach reiflicher Prüfung inAusnahmefällen auch eine Kostenübernahme anbieten.Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das BUG.Kontakt:Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)Vera Egenberger – GeschäftsführerinTelefon: 030 688 366 18 (montags bis freitags zwischen 11.00 und 17.00 Uhr)E-Mail: vera.egenberger@bug-ev.orgWebseite für weitere Informationen: www.bug-ev.orgBerlin, den 12.01.2015